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Geschäftsbedingungen
K.A.P. Ingenieur- und Sachverständigenbüro, Kfz-Prüfstelle ( im folgenden Ingenieurbüro K.A.P. genannt ) für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Prüfungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeiten
1. Allgemeines
1.1. Das K.A.P. Ingenieur- und Sachverständiogenbüro ist eine juristische Person des privaten Rechts.
Gegenstand des Unternehmens ist der Unterhalt und Betrieb der Prüfstelle für den Kfz-Verkehr, die Tätigkeit Namens und im Auftrag der amtlich annerkannten Überwachungsorganisation KÜS e.V. nach Anl. VIII der StVZO sowie die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere auf den Gebieten der Fahrzeug- und Maschinentechnik, techischen Überwachung, Fuhrpark- und Werkstattbetreuung, Verkehrssicherheit sowie Unfallschadenbewertung, Wertermittlung und Unfallanalyse, Arbeitssicherheit, Qualität und Umweltschutz.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen sowie die Vergütungsordnung des Ingenieurbüros K.A.P. bauen auf den ihr zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen auf. Weil die Tätigkeit des Ingenieurbüros K.A.P. somit nicht Gegenstand eines gewöhnlichen Handelsgeschäftes ist, können abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Auftraggeber nicht anerkannt werden.
1.3. Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter des Ingenieurbüros K.A.P. sind nur dann bindend, wenn sie von des Ingenieurbüros K.A.P. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen dieser Klausel.
2. Durchführung des Auftrages
2.1. Die von des Ingenieurbüros K.A.P. angenommenen Aufträge werden durchgeführt bzw. Gutachten werden erstattet nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung des Standes der Technik und - soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind - in der bei des Ingenieurbüros K.A.P. üblichen Handhabung. Keine Verantwortung wird übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2.2. Der Umfang der Arbeiten des Ingenieurbüros K.A.P. wird bei Erteilung des Auftrages schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag im Hinblick auf die Änderungen ihm nicht mehr zugemutet werden kann. Der Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
3. Fristen, Verzug, Unmöglichkeit
3.1. Die von des Ingenieurbüros K.A.P. angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.2. Sofern das Ingenieurbüro K.A.P. eine verbindliche Auftragsfrist aus Gründen, die sie zu vertreten hat, überschreitet und dadurch in Verzug gerät, ist der Auftraggeber berechtigt, soweit er wegen des Verzuges einen Schaden erlitten hat, eine Verzugs-entschädigung für jede vollendete Woche von 1% aufgrund dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes bis zu insgesamt 25% des aufgrund dieses Verzuges rückständigen Auftragswertes geltend zu machen. Für weitergehende Schadenersatzansprüche gilt die Regelung in Nr.5.
3.3. Setzt der Auftraggeber des Ingenieurbüros K.A.P. während deren Verzuges eine angemessene Nachfrist und läßt das Ingenieurbüro K.A.P. diese Frist aus von ihr zu vertretenden Gründen verstreichen oder wird des Ingenieurbüros K.A.P.die Leistung aus einem von ihr zu vertretenden Grund unmöglich, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der in Ziff. 3.2 bestimmten Ver-zugsentschädigung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Gewährleistung, Haftung
4.1. Die Gewährleistung des Ingenieurbüros K.A.P. umfaßt nur die ihr gemäß Nr. 2.1 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit und das Funktionieren der betreffenden Untersuchungsobjekte, zu der die begutachteten oder geprüften Teile gehören, wird damit nicht übernommen; insbesondere trägt das Ingenieurbüro K.A.P. keine Verantwortung für Konstruktion, Materialauswahl und Bau der begutachteten Objekte, soweit diese Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags sind. Auch im letzteren Fall wird die Gewährleistungspflicht und die rechtliche Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.
4.2. Die Gewährleistungspflicht des Ingenieurbüros K.A.P. ist beschränkt auf die Nachbesserung eines Fehlers oder Mangels und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung oder Herbeiführung der Eigenschaft fehl, d.h. wird sie unmöglich oder dem Auftraggeber unzumutbar oder von des Ingenieurbüros K.A.P. unberechtigt verweigert oder ungebührlich verzögert, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
4.3. Eine Haftung für bestimmte Eigenschaften, insbesondere dafür, daß die Leistung für die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist, übernimmt das Ingenieurbüro K.A.P. nur, wenn eine entsprechende Zusicherung der betreffenden Eigenschaft erfolgt ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung aufgrund zugesicherter Eigenschaften ist ausgeschlossen, sofern die Zusicherung nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Schadenersatz-Ansprüche des Auftraggebers aus §§ 463,480 Abs. 2, 635 BGB wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
4.4. Beruht ein Fehler oder Mangel, der kein Fehler einer zugesicherten Eigenschaft darstellt,auf einem von des Ingenieurbüros K.A.P. zu vertretenden Umstand, so haftet das Ingenieurbüro K.A.P.für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden nur bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten nur je Auftrag bis zu einem Betrag von maximal - 1.000 ,-- € für Personenschäden - 1.000 ,-- € für Sachschäden - 1.000 ,-- € für Vermögensschäden
1.5. Für Aufwendungsersatzansprüche gem. §§ 633 Abs. 2, Satz 2 i.V. m. § 476 a BGB bleiben unberührt.
1.6. Die Haftungsbeschränkungen der Nummern 4.3 und 4.4 gelten auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Ingenieurbüros K.A.P. sowie weiterer von ihr eingeschalteter Sachverständiger.
5. Ausschluß weitergehender Haftung und Ansprüche
5.1. Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbaren und mittelbaren Schaden gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, sind aus-geschlossen, soweit sie über die in Nr. 3.2, 3.3, 4.2 - 4.6 des Ingenieurbüros K.A.P. übernommenen Haftung und Gewährleistung hinausgehen, es sei denn, es wird in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter des Ingenieurbüros K.A.P. sowie weiterer von ihr eingeschalteter Sachverständiger.
6. Zahlungsbedingungen und Preise
6.1. Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach unserem jeweils gültigen Leistungsverzeichnis, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist.
6.2. Kostenvorschüsse können verlangt werden und / oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden.
6.3. Die Entgelte sind sofort nach der Rechnungslegung, spätestens jedoch bis zu dem auf der Rechnung ausgedruckten Termin zur Zahlung fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
6.4. Die Umsatzsteuer ( Mehrwertsteuer ) wird in der bis zur abschließenden Durchführung des Auftrages jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu den Entgelten erhoben und bei Rechnungslegung gesondert ausgewiesen.
6.5. Beanstandungen unserer Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
7.1. Von schriftlichen Unterlagen, die dem Ingenieurbüro K.A.P. zur Einsicht überlassen und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf das Ingenieurbüro K.A.P. Abschriften zu seinen Akten nehmen.
7.2. Das Ingenieurbüro K.A.P. behält sich die Urheberrechte an der von ihr erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen, Untersuchungen, Handbüchern, Schulungsunterlagen u.ä. vor.
7.3. Das Ingenieurbüro K.A.P., seine Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten weiteren Sachverständigen dürfen Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
7.4. Das Ingenieurbüro K.A.P. verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für eigene Zwecke. Dazu setzt sie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zu Erfüllung der Daten-sicherheitsanforderungen der Anlage zu § 6 BDSG hat sie technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.
8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
8.1. Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist Nürtingen, soweit die Voraussetzungen gem. § 38 Zivilprozeßordnung vorliegen. Dies gilt insbesondere für das Mahnwesen.
8.2. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist München, der Sitz des Auftragnehmers.
8.3. Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem zwischen inländischen Vertragspartnern geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten Nationen über der internationalen Warenverkauf ( CISG ) .
9. Geltungsbereich
9.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten i.S. v. § 24 AGBGesetz sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.
9.2. Gehört der Auftraggeber nicht dem in Nr. 9.1 bezeichneten Personenkreis des § 24 AGBGesetz an, gelten diese Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe:
- Die vom Ingenieurbüro K.A.P. angegebenen Auftragsfristen sind entgegen Nr. 3.1 verbindlich.
- Die Begrenzung der Schadenersatzansprüche in Nr. 3.2 gilt nicht bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen des Ingenieurbüros K.A.P..
9.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts-bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke.
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