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Fahrzeuguntersuchungen, welche vom Gesetzgeber in der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgeschrieben sind,
führen wir für Sie durch ! Dies sind :
- Hauptuntersuchungen (HU) gem. § 29 StVZO
- Abgasuntersuchungen (AU) gem. § 47a StVZO
- Änderungsabnahmen gem. § 19(3) StVZO
- Sicherheitsprüfungen gem. § 29 StVZO
- Untersuchungen nach BOKraft gem. § 42 StVZO
- uvm.
Weitere Untersuchungen:
- Untersuchungen nach IntKFZVO (Ausfuhrkennzeichen)
- UVV-Prüfungen an Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Aufbauten
- Gasprüfungen an Wohnmobilen/-anhängern gem. DVGW G607
Die amtlichen Fahrzeuguntersuchungen führen wir Namens und im
Auftrag der amtlichen anerkannten Überwachungsorganisation
KÜS e.V. durch.
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