(C) K.A.P. 2003, 2004

last modified : 2004--03-02

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Fahrzeuguntersuchung

K.A.P.

Ingenieur- und

Sachverständigenbüro

Fahrzeuguntersuchungen, welche vom Gesetzgeber in der

Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgeschrieben sind,

führen wir für Sie durch ! Dies sind :

  • Hauptuntersuchungen (HU) gem. § 29 StVZO
  • Abgasuntersuchungen (AU) gem. § 47a StVZO
  • Änderungsabnahmen gem. § 19(3) StVZO
  • Sicherheitsprüfungen gem. § 29 StVZO
  • Untersuchungen nach BOKraft gem. § 42 StVZO
  • uvm.

 

Weitere Untersuchungen:

  • Untersuchungen nach IntKFZVO (Ausfuhrkennzeichen)
  • UVV-Prüfungen an Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Aufbauten
  • Gasprüfungen an Wohnmobilen/-anhängern gem. DVGW G607

Die amtlichen Fahrzeuguntersuchungen führen wir Namens und im

Auftrag der amtlichen anerkannten Überwachungsorganisation

KÜS e.V. durch.

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